Marktratssitzung vom 16.12.2025
Nur 73 Prozent Kostendeckung: Friedhofsgebühren in Mantel steigen
Die Friedhofsgebühren in Mantel mussten neu kalkuliert werden. Gräber und Bestattungen werden ab dem kommenden Jahr teurer.

Auf dem Manteler Friedhof werden Gräber und Bestattungen teurer (Bild: sei).
(sei) Groß war das Interesse der Zuhörer bei der Gemeinderatssitzung in Mantel. Alle Beschlüsse ergingen einstimmig. Hauptthema der letzten Sitzung des Jahres war die Festsetzung neuer Friedhofsgebühren. Michael Wegener von Kubus-Kommunalberatung stellte die neue Kalkulation vor. Die Friedhofsgebühren müssen kostendeckend sein, der Kalkulationszeitraum umfasst vier Jahre. Es gibt keine Nachkalkulation.
Bisher gab es nur 73 Prozent Kostendeckung. Wie erklärt wurde, liegt Mantel im Vergleich zu ähnlichen Gemeinden bei den Erhöhungen im mittleren Bereich. Die neuen Gebühren dagegen befänden sich im vergleichsweise unteren Bereich. Ab 2026 kostet auf dem alten Friedhof eine Kindergrabstätte jährlich 32 Euro, ein Einzelgrab 52 Euro, ein Doppelgrab 86 Euro und ein Dreifachgrab 102 Euro. Auf dem neuen Friedhof kostet ein Einzelgrab 52 Euro, ein Doppelgrab 86 Euro, Urnengräber kosten 37 Euro, eine Urneneinzelstele 98 Euro, ein Platz im Urnengarten 108 Euro und einer in der Urnenwand 98 Euro. Baum-Urnengräber kosten je nach Größe 77 Euro (klein) oder 126 Euro (groß). Nach Ablauf der vorgeschriebenen Liegezeit sind Verlängerungen für fünf, zehn oder 15 Jahre möglich.





